Nach Scheitern der beruflichen Massnahme holte die Beschwerdegegnerin auf Empfehlung des RAD ein bidisziplinäres (psychiat- risch-gastroenterologisches) Gutachten bei der Schweizerisches Zentrum für medizinische Abklärungen und Beratungen (SMAB AG), St. Gallen (SMAB-Gutachten vom 25. Oktober 2021), ein. Gestützt darauf wies sie – nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren – mit Verfügung vom 10. Dezember 2021 das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin ab. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 29. Januar 2022 (Postaufgabe: 31. Januar 2022) fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: