1.2. Am 23. Juli 2018 meldete sich die Beschwerdeführerin bei der Beschwerdegegnerin aufgrund eines Zwerchfell- und Bauchwandbruchs erneut zum Leistungsbezug an. Nach medizinischen und erwerblichen Abklärungen sowie Rücksprache mit dem RAD wies die Beschwerdegegnerin je mit Verfügung vom 7. Mai 2019 sowohl das Rentenbegehren als auch das das Gesuch um Eingliederungsmassnahmen ab. Diese beiden Verfügungen erwuchsen ebenfalls unangefochten in Rechtskraft.