1. 1.1. Die 1969 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 22. Januar 2013 aufgrund eines "schlechte[n] Allgemeinzustand[es]" bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach verschiedenen Abklärungen und Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 16. September 2013 einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf berufliche Eingliederungsmassnahmen. Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.