Unbesehen dessen ist für die Glaubhaftmachung einer wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes der genaue Prozentsatz der Veränderung der HWS-Beweglichkeit für sich alleine nicht von massgeblicher Bedeutung. Vielmehr ist entscheidend, ob mit der veränderten Beweglichkeit eine Erhöhung der Arbeitsunfähigkeit einhergeht. Aus dem Bericht von Dr. med. B. geht jedoch nicht hervor, weshalb die von ihm beschriebene HWS-Beweglichkeit an der im ZMB-Gutachten festgehaltenen Arbeitsfähigkeit oder dem dort beschriebenen Arbeitsplatzprofil einer angepassten Tätigkeit (vgl. E. 3.1. hiervor) etwas ändern soll.