4.5. An relevanten klinischen Befunden beständen eine schmerzbedingte Bewegungseinschränkung der Halswirbelsäule um insgesamt 80 %. Im Vergleich zu den Voruntersuchungen habe diese deutlich zugenommen. Im Rahmen seiner (Dr. med. B.) ersten Untersuchung im Jahr 2003 habe lediglich eine endgradige Bewegungseinschränkung der Halswirbelsäule bestanden und auch die Palpationsbefunde hätten sich deutlich verschlechtert (VB 236 S. 8). Anhand der Beschwerden und Befunde liege die Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit bei 30 % bis 40 % (VB 236 S. 9).