Die dagegen erhobene Beschwerde hiess letztlich das Bundesgericht mit Urteil 9C_148/2016 vom 2. November 2016 teilweise gut und es sprach dem Beschwerdeführer für den Zeitraum vom 1. November 2012 bis 31. Dezember 2013 eine halbe Rente zu. Auf eine Neuanmeldung vom 9. Januar 2020 trat die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 23. Juni 2020 nicht ein.