1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 7. September 2022 aufgehoben und dem Beschwerdeführer die Rückerstattung in Höhe von Fr. 2'700.00 erlassen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. -9- Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten