Dezember 2018 nicht gegeben (Vernehmlassungsbeilage [VB] 330). Im Einspracheentscheid vom 7. September 2022 führte die Beschwerdegegnerin ergänzend aus, dem Versicherten hätten aufgrund der Hinweise in den Zulagenentscheiden auf die Anspruchsvoraussetzungen, den Grenzbetrag, die Rückerstattungs- sowie die Meldepflicht bewusst sein müssen, dass die Zusprache von Leistungen einer Sozialversicherung einen Einfluss auf den Bezug von Familienzulagen haben könne. Dies habe insbesondere auch zu gelten, weil aus den Zulagenentscheiden ebenfalls erkennbar sei, dass auf das steuerbare Einkommen gemäss Steuermeldung abgestützt werde und eine erforderliche Leistungsanpassung resp.