2.3. Am 5. Dezember 2022 reichte der Beschwerdeführer eine weitere Stellungnahme zu den Akten. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen für den Erlass an zu viel ausbezahlten Familienzulagen in Höhe von Fr. 2'700.00 gegeben sind. -3- 2. 2.1. Familienzulagen werden ausgerichtet, um die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise auszugleichen (Art. 2 FamZG).