Ohne nähere Würdigung der umfangreichen Aktenlage habe sie die vom behandelnden Neurologen im Bericht vom 17. März 2020 (vgl. VB 225) und damit ca. eineinhalb Jahre nach dem Unfall erstmals geäusserte Einschätzung eines neuropathischen Schmerzsyndroms als Folge eines unfallbedingten Kompartmentsyndroms im Bereich des rechten Unterschenkels übernommen. Trotz der dokumentierten Inkonsistenzen bezüglich der Angaben des Versicherten und der erhebbaren und beobachtbaren Befunde und der aus neurologischer Sicht noch bestehenden Behandlungsbedürftigkeit sei von Dr. med.