Der Gutachter habe sich lediglich auf die aktive Beweglichkeit des OSG gestützt, welche aber allein durch den Willen des Versicherten gesteuert werde (VB 342 S. 12). Der neurologische Suva-Versicherungsmediziner Dr. med. D. wies darauf hin, dass die neurologische medexperts-Gutachterin die Angabe des Versicherten über starke Schmerzen seit dem Unfall vom 19. August 2018 nicht mit der "ihr vorliegenden Aktenlage" verglichen habe.