5.2. Vorliegend kann allerdings auch die im medexperts-Gutachten enthaltene Arbeitsfähigkeitseinschätzung aus somatischer Sicht nicht übernommen werden. Zu beachten ist die fachärztliche Kritik der Suva-Versicherungs- mediziner am medexperts-Gutachten. So wies Dr. med. C. darauf hin, dass die vom orthopädischen medexperts-Gutachter seitens des rechten OSG hergeleitete Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aus orthopädischer Sicht nicht schlüssig nachvollzogen werden könne. Der Gutachter habe sich lediglich auf die aktive Beweglichkeit des OSG gestützt, welche aber allein durch den Willen des Versicherten gesteuert werde (VB 342 S. 12).