orthopädischer Sicht sei dies korrekt, allerdings werde damit das unfallbedingte neuropathische Schmerzsyndrom nicht berücksichtigt (VB 331 S. 33). Er attestierte dem Beschwerdeführer in einer angepassten Tätigkeit ab Oktober 2020 eine 75%ige Arbeitsfähigkeit. "75 % heisst Anwesenheit ganztägig mit je einer verlängerten Pause (45 Minuten) vormittags und nachmittags". Tätigkeiten auf Treppen und Leitern seien nicht zumutbar. Die eingeschränkte OSG-Beweglichkeit, vor allem mit der um 10° eingeschränkten Dorsalextension, schränke den Versicherten für stehende und gehende Tätigkeiten ein (VB 331 S. 34).