Er führte bei der Herleitung der Diagnosen (mit und ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit) aus, dass die CT-Untersuchung vom 12. Mai 2020 (vgl. VB 263 S. 15) eine konsolidierte rechtsseitige Unterschenkelfraktur gezeigt habe, so dass – rein ossär betrachtet – eine volle Belastbarkeit nun beidseits möglich sein sollte. Rechts sei eine Vollbelastung wegen des neuropathischen Schmerzsyndroms, wahrscheinlich als Folge des Kompartmentsyndroms, allerdings nicht möglich. Dr. med. F. führte weiter aus, die Suva-Kreisärztin habe im September 2020 geschrieben, dass dem Versicherten eine leichte, ganztägige, vorwiegend sitzende Tätigkeit zuzumuten sei.