Im orthopädischen Teilgutachten stellte Dr. med. F., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, die Diagnose "Status nach zweigradiger offener Unterschenkelfraktur mit Verletzung der Arteria und Vena tibialis posterior, Kompartmentsyndrom mit neuropathischen und nozizeptiven Schmerzen" mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit. Er führte bei der Herleitung der Diagnosen (mit und ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit) aus, dass die CT-Untersuchung vom 12. Mai 2020 (vgl. VB 263 S. 15) eine konsolidierte rechtsseitige Unterschenkelfraktur gezeigt habe, so dass – rein ossär betrachtet – eine volle Belastbarkeit nun beidseits möglich sein sollte.