von jener in den Aktenbeurteilungen der Ärzte der Beschwerdegegnerin abweicht (vgl. VB 331 S. 9). Im orthopädischen Teilgutachten stellte Dr. med. F., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, die Diagnose "Status nach zweigradiger offener Unterschenkelfraktur mit Verletzung der Arteria und Vena tibialis posterior, Kompartmentsyndrom mit neuropathischen und nozizeptiven Schmerzen" mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit.