Am 5. November 2021 nahm Dr. med. D. vom Kompetenzzentrum Versicherungsmedizin der Beschwerdegegnerin zum medexperts-Gutach- ten vom 23. Juli 2021 und den weiteren medizinischen Akten aus neurologischer Sicht Stellung. Er hielt fest, dass die neurologische Beurteilung der umfangreichen medizinischen Dokumente seit dem Unfall des Versicherten im August 2018 (richtig: September 2018) keine Hinweise auf das Vorliegen einer schweren peripheren Nervenverletzung im Bereich der unteren Extremitäten als Folge dieses Unfalls erkennen lasse.