B. vom 19. Mai 2021 (VB 300 S. 1) und 5. August 2022 (VB 380 S. 7 f.). Dieser hielt am 19. Mai 2021 als Befund reizlose Weichteilverhältnisse des rechten Sprunggelenkes und Fusses, eine primär verheilte Narbe an der lateralen Seite des rechten oberen Sprunggelenkes, eine Druckschmerzhaftigkeit entlang der Narbe mit einer kleinen, elastischen Vorwölbung am distalen Ende der Narbe, eine eingeschränkte Beweglichkeit des rechten oberen Sprunggelenkes, eine Minderung der Sensibilität an der lateralen Seite des rechten Fusses, eine Minderung der groben Kraft des rechten Beines und eine Beeinträchtigung der physiologischen Funktionen des rechten Beines fest.