7. 7.1. Zu prüfen bleibt der Anspruch auf eine Integritätsentschädigung aufgrund eines unfallbedingten Integritätsschadens. Mit Einspracheentscheid vom 23. August 2022 sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer eine Integritätsentschädigung aufgrund einer Integritätseinbusse von 17.5 % zu (VB 384 S. 16). Der Beschwerdeführer bringt diesbezüglich im Wesentlichen vor, auch in diesem Zusammenhang sei eine Begutachtung notwendig.