5.1.3. Im nach Erlass des vorliegend angefochtenen Einspracheentscheids vom 23. August 2022 (VB 384) erstellten Bericht zum MRI der Halswirbelsäule vom 17. November 2022 wird als Beurteilung festgehalten, es würden Chondrosen und mittelgradige Facettengelenksarthrosen der Halswirbelsäule, aber keine höhergradigen spinalen oder foraminalen Stenosen, keine Wurzelaffektionen, keine Myelopathie und keine frischen oder alten Frakturen vorliegen (VB 403).