biet eine ganztägige 100%ige Arbeitsfähigkeit gegeben (VB 299 S. 7). 4.1.3. In seiner Aktenbeurteilung vom 5. August 2022 führte Dr. med. B. aus, aufgrund der nach dem 19. Mai 2021 eingegangenen Berichte ergebe sich eine Änderung der bisherigen versicherungsmedizinischen Beurteilung. Es könne das Belastungsprofil vom 19. Mai 2021 um folgende Ergänzungen erweitert werden: kein Arbeiten in der gebückten und gekauerten Position, kein Arbeiten mit Heben und Tragen von Gegenständen über 15 Kilogramm (VB 380 S. 6 f.).