Da aufgrund der vorliegenden Berichte eine chirurgische Lösung des Problems nicht mehr vorgesehen sei, solle die schmerztherapeutische Behandlung bei Bedarf erfolgen. Unter Berücksichtigung des Belastungsprofils – kein Arbeiten in der Höhe, auf Dächern, Leitern, Gerüsten, etc., kein Arbeiten mit permanentem Treppenab- und Treppenaufgehen, kein Arbeiten auf unebenem Gelände, kein Arbeiten mit permanenten Rotationsbewegungen des rechten Beines, kein Arbeiten unter Einfluss von Stössen und Vibrationen, die sich negativ auf das rechte Sprunggelenk auswirken würden – sei medizinisch-theoretisch auf dem unfallchirurgisch-orthopädischen Fachge-