2.4. Mit Eingabe vom 7. Juli 2023 ersuchte der Beschwerdeführer darum, dass die Beschwerdegegnerin das mit der Vernehmlassung eingereichte Dossier zu aktualisieren habe. 2.5. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 14. Juli 2023 wurde die Beschwerdegegnerin aufgefordert, sämtliche Akten seit der Vernehmlassung vom 28. Oktober 2022 einzureichen. Dem kam sie am 24. Juli 2023 nach. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: