"Dem Beschwerdeführer sei für das vorliegende Beschwerdeverfahren die vollumfängliche unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. Ihm sei der Unterzeichnende als unentgeltlicher Rechtsbeistand beizugeben." -3- 2.2. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 28. September 2022 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu seinem unentgeltlichen Vertreter MLaw Christian Bignasca, Rechtsanwalt, Zürich, ernannt. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 28. Oktober 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.