3. Dem Beschwerdeführer sei eine 100% Invalidenrente zuzusprechen; 4. Die zugesprochene Integritätsentschädigung sei neu zu berechnen; 5. Eventualiter sei die Sache der Beschwerdegegnerin zur Vornahme weiterer Abklärungen zurückzuweisen; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzügl. 7.7% MwSt.) zu Lasten der Beschwerdegegnerin." In prozessualer Hinsicht stellte er folgendes Gesuch: