2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 23. August 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 26. September 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 23. August 2022 sei vollumfänglich aufzuheben; 2. Es sei ein polydisziplinäres Gerichtsgutachten anzuordnen mit mindestens der folgenden Fachgebiete: - Orthopädie (Abklärung der Indikation der Operation und allfälliger Schädigung in der Heilbehandlung; - Psychiatrie (Abklärung der psychischen Unfallfolgen);