Mit Schreiben vom 21. Mai 2021 stellte die Beschwerdegegnerin die Heilbehandlungsleistungen per Briefdatum und die Taggeldleistungen per 31. Juli 2021 ein. Mit Verfügung vom 29. Juni 2021 sprach sie dem Beschwerdeführer eine Integritätsentschädigung bei einer Integritätseinbusse von 17.5 % zu und verneinte einen Anspruch auf eine Invalidenrente. Die dagegen erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin nach Eingang weiterer medizinischer Berichte und erneuter Rücksprache mit dem Kreisarzt mit Einspracheentscheid vom 23. August 2022 ab.