Betreffend das von der behandelnden Ärztin diagnostizierte Widespread Pain Syndrom hielt er fest, eine lediglich auf subjektiven Beschwerdeangaben beruhende Schmerzerkrankung in zahlreichen Regionen des Körpers wirke sich aus rein rheumatologischer Sicht nicht auf die Arbeitsfähigkeit aus. In der angestammten Tätigkeit als Raumpflegerin wie -5- auch in allen anderen Tätigkeiten, "die Frauen ihres Alters üblicherweise machen können", sei die Beschwerdeführerin zu 80 % arbeitsfähig. Als angepasst gelte eine Tätigkeit ohne Heben und Tragen von schweren Lasten und ohne unphysiologisches Bücken (VB 27).