Am 7. September 2018 führte Dr. med. B. zusammengefasst aus, das chronische lumbospondylogene Schmerzsyndrom spiegle ausschliesslich die Leidenserinnerungen der Beschwerdeführerin wider. Ausschliesslich bildtechnisch zur Darstellung kommende Veränderungen und/oder altersphysiologische Modifikationen würden grundsätzlich keine Behinderung darstellen. Betreffend das von der behandelnden Ärztin diagnostizierte Widespread Pain Syndrom hielt er fest, eine lediglich auf subjektiven Beschwerdeangaben beruhende Schmerzerkrankung in zahlreichen Regionen des Körpers wirke sich aus rein rheumatologischer Sicht nicht auf die Arbeitsfähigkeit aus.