2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 26. September 2022 fristgerecht Beschwerde, wobei sie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes geltend machte und sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und das Eintreten auf ihr Leistungsbegehren beantragte. Mit Eingabe vom 6. Oktober 2022 stellte sie ein Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege. Am 2. November 2022 reichte sie diverse medizinische Unterlagen ein. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 15. November 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.