1.3. Am 15. August 2021 meldete sich die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf diverse Beschwerden erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Nach Rücksprache mit dem RAD und nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren trat die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 22. September 2022 auf das Leistungsbegehren nicht ein.