Auch die RAD-Ärztin C. hielt in ihrer Aktenbeurteilung vom 1. Februar 2022 fest, da die Beschwerdeführerin aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit nicht mehr gearbeitet habe, empfehle der RAD, die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin schrittweise wiederaufzubauen, damit sie sich mit Hilfe von Integrationsmassnahmen im Sinne eines Aufbau- und Belastbarkeitstrainings ausgehend von einem geringen Arbeitspensum langsam wieder an den Arbeitsprozess gewöhnen könne (VB 109 S. 5).