2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 17. Oktober 2022 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu ihrer unentgeltlichen Vertreterin lic. iur. Barbara Lind, Rechtsanwältin, Frick, ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 24. August 2022 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 122) zu Recht abgewiesen hat.