weis von T. whipplei oder B. bugdorferi in der PCR" (VB 67 S. 13). 5.3. Aus den erwähnten medizinischen Berichten geht hervor, dass die zahlreichen klinischen und bildgebenden Untersuchungen zwar teilweise auffällige Befunde ergaben, die behandelnden Ärzte diese aber diagnostisch unterschiedlich werteten bzw. sich aufgrund der Untersuchungsergebnisse ausserstande sahen, die von der Beschwerdeführerin geklagten (v.a.) Gelenkbeschwerden ätiologisch zuzuordnen. Entgegen den Ausführungen von RAD-Arzt Dr. med. F. (vgl. VB 78 S. 4) lässt sich indes weder sagen, -8-