5.2. 5.2.1. Aus den sich in den Akten befindlichen medizinischen Berichten geht im Wesentlichen Folgendes hervor: Die am 5. Juli 2019 vorgenommene Arthro-MRI-Untersuchung des linken Handgelenks der Beschwerdeführerin ergab gemäss dem entsprechenden radiologischen Bericht vom nämlichen Datum ein radiovolares Handgelenksganglion sowie einen Befund, der "vereinbar mit [einer] Tendovaginitis v.a. der Beugesehnen, weniger auch der Strecksehnen" sei (VB 67 S. 36).