1. Die 1968 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 20. September 2019 unter Hinweis auf diverse gesundheitliche Beeinträchtigungen bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese tätigte daraufhin verschiedene Abklärungen in beruflicher und medizinischer Hinsicht, in deren Rahmen sie unter anderem die Akten des Krankentaggeldversicherers beizog, eine Stellungnahme ihres Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) einholte und eine Abklärung betreffend die Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin im Haushaltsbereich durchführen liess.