Er habe bereits Probleme gehabt habe, als er bei seinem Sohn in einem Kiosk tätig gewesen sei. Daraufhin habe er wiederum ausgesagt, dass er noch eine Chance sehe, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren (VB 281.4 S. 14). Prof. Dr. med. D. führte diesbezüglich aus, der Beschwerdeführer gebe vordergründig zwar an, vielleicht wieder in den Arbeitsprozess zurückkehren zu wollen. Eine ernstgemeinte Motivation zum beruflichen Wiedereinstieg sei jedoch objektiv nicht erkennbar (VB 281.4 S. 20). Von einer fehlenden Motivation im Hinblick auf eine berufliche Eingliederung waren sodann bereits die MedExp-Gutachter ausge- - 12 -