H. vom 17. Juni 2022 (VB 288 S. 3). Darin sei das Ergebnis einer MR-Untersuchung beschrieben worden, wobei eine normale Darstellung des Gehirns und insbesondere kein Nachweis für entzündliche Veränderungen bzw. eines Tumors habe gefunden werden können. Auch die im Beschwerdeverfahren eingereichten medizinischen Unterlagen vermögen die gutachterlichen Feststellungen nicht in Zweifel zu ziehen. So ist dem Bericht des Kantonsspitals I. vom 2. September 2022 einerseits zu entnehmen, dass sich in der klinischen neurologischen Untersuchung keine pathologischen Befunde ergeben hätten und die zudem veranlasste MRT des Schädels eine normale Darstellung des Gehirns gezeigt habe.