Der Leidensdruck sei psychosozial bedingt bei anhaltenden finanziellen Ausgleichswünschen (VB 281.4 S. 32 f.). Der Beschwerdeführer habe sich auch während dem Untersuch vornehmlich auf seine schwierige wirtschaftliche Lage und den Verlust der Rolle des Ernährers der Familie bezogen (VB 281.4 S. 32).