Gemäss dem Austrittsbericht der Klinik E. vom 26. März 2019, in der der Beschwerdeführer vom 18. Februar bis zum 16. März 2019 hospitalisiert war (vgl. VB 219 S. 2 ff.), habe dieser Umstellungsversuche der Schmerzmedikation auf Palexia nicht toleriert. Ein Therapieversuch mit Cymbalta sei sodann vom Beschwerdeführer "abgesetzt" worden, weshalb sich die Frage nach der Medikamentencompliance gestellt habe. Gesamthaft habe der Beschwerdeführer in der Reha eine leichte Schmerzverbesserung erfahren. Anlässlich der gutachterlichen Untersuchung habe eine Kontrolle des Blutserumspiegels gezeigt, dass das verordnete Antidepressivum nicht im Blut nachweisbar gewesen sei.