6.2. Der psychiatrische Gutachter Prof. Dr. med. D. ging unter Hinweis auf die im Untersuchungszeitpunkt vorhanden gewesenen depressiven Symptome (VB 281.4 S. 28) davon aus, es liege eine mittelgradige depressive Störung vor, und wies auf die medikamentöse Noncompliance des Beschwerdeführers hin (VB 281.4 S. 32). Gemäss dem Austrittsbericht der Klinik E. vom 26. März 2019, in der der Beschwerdeführer vom 18. Februar bis zum 16. März 2019 hospitalisiert war (vgl. VB 219 S. 2 ff.), habe dieser Umstellungsversuche der Schmerzmedikation auf Palexia nicht toleriert.