Dabei beurteilten die Gutachter die medizinischen Zusammenhänge sowie die medizinische Situation in Kenntnis der Vorakten (VB 281.5) und unter Berücksichtigung der geklagten Beschwerden einleuchtend und gelangten zu einer nachvollziehbar begründeten Schlussfolgerung. Dem Gutachten kommt damit grundsätzlich Beweiswert im Sinne vorstehender Kriterien zu. 6. 6.1. Der Beschwerdeführer bringt zusammengefasst vor, es bestünden diverse Indizien, welche gegen die Zuverlässigkeit des IME-Gutachtens sprächen. Unter anderem hätten sich die Gutachter unzureichend mit den Indikatoren (insbesondere der Kategorie "funktioneller Schweregrad") zur Beurteilung -8-