Aufgrund der aktuellen rheumatologischen Untersuchung müsse davon ausgegangen werden, dass seit der letzten Begutachtung von 2017 die aus rheumatologischer Sicht attestierte Arbeitsfähigkeit von mindestens 80 % ohne grössere Unterbrüche immer hätte realisiert werden können. Aus psychiatrischer Sicht ergebe sich "im Vergleich zum Referenzzeitpunkt der massgeblichen Verfügung vom 18.04.2018 welchem das psychiatrische Gutachten vom 17.06.2017 durch Dr. C. zugrunde lag" im Wesentlichen keine Verän- -7-