Aufgrund eines vermehrten Pausenbedarfs müsse jedoch von einer 20%igen Leistungsminderung ausgegangen werden. Insofern bestehe bezogen auf ein 100%-Pensum mindestens eine 80%ige Arbeitsfähigkeit. Aufgrund der aktuellen rheumatologischen Untersuchung müsse davon ausgegangen werden, dass seit der letzten Begutachtung von 2017 die aus rheumatologischer Sicht attestierte Arbeitsfähigkeit von mindestens 80 % ohne grössere Unterbrüche immer hätte realisiert werden können.