2.6. Mit Eingabe vom 23. November 2022 verzichtete die Beschwerdegegnerin auf die Einreichung einer Duplik. 2.7. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 27. Januar 2023 stellte das Versicherungsgericht dem Beschwerdeführer die Tonaufnahmen der von den Gutachtern des Neuroinstituts St. Gallen mit ihm geführten Interviews vom 8. Februar 2022 zur Kenntnisnahme und allfälligen Stellungnahme innert 20 Tagen zu. Mit Eingabe vom 21. März 2023 verzichtete der Beschwerdeführer – nach gewährter Fristerstreckung – auf eine ergänzende Stellungnahme. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: