2.2. Mit Vernehmlassung vom 8. November 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -4- 2.3. Mit Verfügung vom 9. November 2022 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und Rechtsanwalt lic. iur. Josef Flury zu seinem unentgeltlichen Vertreter ernannt. 2.4. Mit Replik vom 18. November 2022 reichte der Beschwerdeführer weitere Unterlagen ein und hielt an den in seiner Beschwerde gestellten Anträgen fest. 2.5. Mit Eingabe vom 22. November 2022 reichte der Beschwerde einen zusätzlichen Arztbericht ein.