1.5. Mit Schreiben vom 10. Juni 2021 machte der Beschwerdeführer eine weitere Verschlechterung seines Gesundheitszustandes geltend. Die Beschwerdegegnerin nahm daraufhin Rücksprache mit dem RAD und veranlasste eine polydisziplinäre Begutachtung des Beschwerdeführers durch das Neuroinstitut St. Gallen (Interdisziplinäre Medizinische Expertisen [IME]; Gutachten vom 8. Februar 2022). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren mit Verfügung vom 19. August 2022 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 23. September 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: