4. 4.1. Soweit die Beschwerdeführerin das Gesuch um Kurzarbeitsentschädigung vom 21. Juni 2022 mit pandemiebedingten Nachwehen begründet, ist Folgendes festzuhalten: Mit Beschluss vom 16. Februar 2022 hob der Bundesrat mit Ausnahme der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen sowie der Isolation positiv getesteter Personen sämtliche schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie per 17. Februar 2022 auf (vgl. Medienmitteilung vom 16. Februar 2022; https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/ bundesrat.msg-id-87216.html, letztmals besucht am 5. Januar 2023).