3.2. In der Voranmeldung von Kurzarbeit vom 21. Juni 2022 begründete die Beschwerdeführerin ihr Gesuch damit, dass die Auftragseingänge bis auf einen Drittel im Vergleich zu den Vorjahren eingebrochen seien. Sie beurteile die Situation als Nachwehen der im März abgeflachten Pandemie. Das Konsumverhalten sei schlecht einschätzbar. Die Verunsicherung auf dem Markt sei gross, wobei die Gründe dafür auch an den ungünstigen Prognosen lägen, welche den Ausbruch einer weiteren Pandemiewelle im Herbst voraussagen würden (Vernehmlassungsbeilage [VB] 49 ff.).