Es müssten daher Schätzungen und Plausibilitätsüberlegungen angestellt werden. Er gehe davon aus, im Längsverlauf der Störung habe überwiegend eine mittelgradige depressive Episode vorgelegen, wobei vorübergehende kurzzeitige schwerergradige Zustände nicht völlig ausgeschlossen werden könnten (VB 253.3 S. 31). Unter Verweis auf das Gutachten von Dr. med. E., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 5. November 2016 (vgl. VB 67.3) schlage er vor, von einer seither bis heute im Längsverlauf vorliegenden mittelgradig ausgeprägten rezidivierenden depressiven Störung und gestützt darauf von einer Arbeitsunfähigkeit im Längsschnitt von 25 % auszugehen (VB 253.3 S. 31 f.).